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Einblicke

Gehört Ihnen der Code Ihrer Website?

Torn Studio4 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Der Code Ihrer Website gehört Ihnen, wenn der Vertrag das sagt. Das schwedische Urheberrecht lässt ein Computerprogramm nur dann auf den Arbeitgeber übergehen, wenn eine angestellte Person es geschrieben hat; eine beauftragte Agentur behält die Rechte, solange eine schriftliche Übertragung fehlt. Fragen Sie vor der Unterschrift nach Übertragungsklausel, Repository, Domain und Hosting-Konto.

Die Annahme ist naheliegend: wir haben die Website beauftragt, wir haben die Rechnung bezahlt, also gehört sie uns. Das Urheberrecht funktioniert nur nicht so, und der Unterschied zeigt sich erst an dem Tag, an dem Sie den Anbieter wechseln wollen.

Gehört mir der Code meiner Website?

Er gehört Ihnen, wenn der Vertrag das sagt. Der Kauf einer Leistung überträgt das Urheberrecht nicht von selbst, die Frage entscheidet sich also im Vertragstext. Steht dort nichts über Rechte, haben Sie ein Nutzungsrecht von unklarem Umfang gekauft — was bis zu dem Tag trägt, an dem Sie etwas tun wollen, wozu der Anbieter nein sagt.

Was das Gesetz tatsächlich sagt

Das schwedische Urheberrechtsgesetz hat für Computerprogramme eine eigene Regel in § 40 a: hat eine angestellte Person das Programm im Rahmen ihrer Aufgaben geschrieben, geht das Urheberrecht auf den Arbeitgeber über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine entsprechende Vermutung für beauftragte Dritte gibt es nicht. Eine Agentur oder freiberufliche Person behält daher die Rechte an dem, was sie geschrieben hat, bis eine schriftliche Übertragung etwas anderes sagt.

Das ist schwedisches Recht. Bauen Sie mit einem Anbieter in einem anderen Land, gelten dessen Regeln und die Rechtswahlklausel des Vertrags, prüfen Sie also beides, bevor Sie sich auf diesen Absatz stützen.

Vier Dinge, die Ihnen gehören sollten, über den Code hinaus

  • Das Repository mit seiner ganzen Historie — eine ZIP-Datei ist eine Momentaufnahme
  • Die Domain, registriert auf Ihr Unternehmen und auf niemanden sonst
  • Das Hosting- und Deployment-Konto, mit einer Administration auf Ihrer Seite
  • Messung und Inhalte: das Analytics-Konto, die Bilder und das Recht, sie zu nutzen

Die Domain landet am häufigsten im falschen Namen und richtet den größten Schaden an. Eine auf die Agentur registrierte Domain macht jede künftige Verhandlung zu einer Verhandlung über die Domain.

Kann ich die Website zu einer anderen Agentur mitnehmen?

Das entscheidet die Technik, lange vor der Beziehung. Eine Website auf einem Framework, das Tausende Entwicklerinnen und Entwickler kennen, lässt sich auch dann verlagern, wenn die Zusammenarbeit im Streit endet. Eine Website auf einem eigenen System, das nur ein Anbieter versteht, ist eingeschlossen, selbst wenn alle freundlich sind.

Was eine Website wirklich portabel macht

  • Ein gängiges Framework, das ein neuer Anbieter binnen eines Tages erkennt
  • Aller Code in Git, mit erhaltener Historie und lesbaren Commit-Nachrichten
  • Die Inhalte im Repository oder in einem System, das sie exportieren kann
  • Ein Build-Schritt, der auf jeder Maschine läuft
  • Umgebungsvariablen und Integrationen an einer Stelle dokumentiert

So sieht es hier aus

Die Rechte gehören Ihnen ab Tag eins, die Übergabe betrifft also etwas, das Ihnen bereits gehört. Sie erhalten das Repository mit allem Code und allen Inhalten, die Dokumentation und eine Einweisung in den Weiterbetrieb. Was ein Bau kostet, steht auf der Preisseite, und was enthalten ist, unter Websites. Lassen Sie jeden Anbieter dieselben vier Punkte schriftlich beantworten, dann zeigt sich der Unterschied vor der Unterschrift.

Häufige Fragen

Überträgt eine bezahlte Rechnung das Urheberrecht?
Nein. Die Zahlung kauft das, was die Leistung zu kaufen angibt, und die Rechte folgen dem Vertragstext. Fehlt eine Übertragungsklausel, haben Sie vermutlich ein Nutzungsrecht, dessen Umfang niemand bestimmt hat, und diese Frage wird erst scharf, wenn Sie wechseln oder selbst weiterbauen wollen.
Was sollte der Vertrag über Rechte tatsächlich sagen?
Dass das Urheberrecht an dem im Auftrag Entstandenen mit vollständiger Zahlung auf Sie übergeht, dass Sie es frei nutzen und ändern dürfen, und was für die eigenen Standardkomponenten des Anbieters gilt. Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und reibt später.
Auf wen sollte die Domain registriert sein?
Auf Ihr eigenes Unternehmen, mit Ihnen als administrativem Kontakt. Eine auf die Agentur registrierte Domain macht jede künftige Diskussion zu einer Diskussion über die Domain. Prüfen Sie im Register, was dort wirklich steht, denn es passt erstaunlich schlecht zu dem, woran sich jemand erinnert.
Was macht eine Website schwer zu einem anderen Anbieter verlagerbar?
Ein Eigenbau, den nur der Anbieter versteht, ein Build-Schritt, der dessen Maschine braucht, Inhalte, die nur in dessen Datenbank existieren, und undokumentierte Integrationen. Jedes davon ist am Anfang ein technisches Detail und am Ende eine Verhandlungsposition.
Komme ich an den Code, wenn die Agentur nicht mehr antwortet?
Nur wenn Sie ihn schon haben. Deshalb lautet die Anforderung, dass der Code in einem Repository liegt, das Ihnen gehört, mit Ihrer Organisation als Eigentümerin und der Agentur als eingeladenem Gast. Dann ist ein schweigender Anbieter ein Besetzungsproblem, und die Arbeit geht in derselben Woche mit jemand anderem weiter.
Sehen die Regeln außerhalb Schwedens genauso aus?
Sie unterscheiden sich. Mehrere Länder kennen ähnliche Vermutungen für Angestellte, aber andere Regeln für Beauftragte, und die Rechtswahlklausel des Vertrags entscheidet, welche Ordnung gilt. Beauftragen Sie einen Anbieter im Ausland, ist das die erste Frage.

Quellen

  1. Lag (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk

    Die Regel in § 40 a, wonach das Urheberrecht an einem von einer angestellten Person im Rahmen ihrer Aufgaben geschriebenen Computerprogramm auf den Arbeitgeber übergeht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Lagen.nu — Lag (1960:729) om upphovsrätt, kommentiert

    Dass die Vermutung in § 40 a für Arbeitsverhältnisse gilt und die Rechte einer beauftragten Partei durch Vereinbarung übergehen.

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